Stör

Die Stör hat eine Gesamtlänge von etwa 87 km und entspringt bei Willingrade im Kreis Segeberg. Sie fließt dann am Südrand der Stadt Neumünster vorbei in Richtung Westen; danach schägt sie die südliche Richtung ein und passiert Kellinghusen. Der Fluss schneidet dabei ein gewaltiges Urstromtal in den Geestrücken Schleswig-Holsteins, bis er durch das beginnende Marschgelände an der Stadt Itzehoe vorbei in Richtung Elbe fließt und schließlich 2,5 km nordwestlich von Glückstadt dort einmündet. Das im Jahre 1975 bei Borsfleth erbaute Störsperrwerk schützt die Niederungen entlang der Stör vor den gravierenden Folgen von Sturmfluten.

Der Tidenwechsel in der Nordsee verändert ständig die Strömungs- und Wasserverhältnisse der Stör bis herauf in Höhe des Ortsteils Rensing und wirkt sich damit auf mehr als die Hälfte ihrer Fließstrecke aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Wahl von Angelstelle und Angelzeit anhand eines Tidenkalenders zu orientieren.

In Höhe der Ortschaft Störkathen beginnt unsere Pachtstecke. Gekennzeichnet ist diese obere Grenze durch die Einmündung des Kichweddelbaches, über den kurz vor seiner Mündung in die Stör eine kleine Betonbrücke führt. Das Auffinden erleichtert eine einzelstehende Scheune, die dort in der Gemarkung Rade zu finden ist. Die Pachtobergrenze ist am besten auf den Wegen durch die Ortschaften Stötkathen oder Rade zu erreichen. 

Die Pachtstrecke führt nun von Kellinghusen an dem Kleinen und Großen Rensinger See vorbei und nimmt vor der Kaisermühle die Bramau und die Hörner Au auf. An der Bramaumündung endet unsere Pachtstrecke. Ihre Länge beträgt ca. 9 km.

Gefangen werden neben Weißfischen vor allem Hecht, Aal, Butt und Salmoniden wie Bachforelle, Meerforelle und sogar Lachs. Vereinzelt werden Karpfen gefangen und je nach Jahreszeit sind auch starke Rapfen und seltener Aalquappen auf ihren Wanderungen zu erbeuten. Vor allem im unteren Bereich unserer Angelstrecke ist je nach Wasserführung zeitweise mit dem Auftreten von Zandern zu rechnen.


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Gastkarten

Erlaubnisscheine für Gastangler vergibt der VdSA Kellinghusen nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins für den Großen Rensinger See (Ausgabe jeweils ab dem 01. April) und für die Stör (jährlich ab dem 01. April).

Neben Tageskarten werden auch Wochen- oder Monatsscheine ausgestellt (siehe Preisliste unten). 

Wichtiger Hinweis
: Die Vorlage einer befristeten Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht im Sinne der Neuregelung des LFischG vom 25. November 2011 ("Urlauber-Fischereischein") akzeptieren wir derzeit nicht.

Bitte wenden Sie sich an eine der folgenden Ausgabestellen:  

 

 

1. Land Markt Kellinghusen
Breitenberger Straße 5
25548 Kellinghusen
Tel: 0 48 22 / 37 80 470
Fax: 0 48 22 / 37 80 470
Homepage:www.landmarkt-brueggen.de 

 

2. Online bei Hejfish


Preise für Gastkarten siehe hier